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Vogelgrippe

Die Vogelgrippe - Klassische Geflügelpest (KP)

Gefunden auf: https://www.huehner-hof.com/haltung/krankheiten/vogelgrippe/

Die Vogelgrippe, auch „Aviäre Influenza“ oder Geflügelpest genannt, sorgt nicht zuletzt wegen ihres gravierenden Verlaufs und den damit verbundenen ökonomischen Folgen wellenartig für Aufregung. Vor allem in Zeiten des Vogelfluges, wenn die Kälte bevorzugenden Viren zudem entsprechend stabil und infektiös sind, kommt es zu Grippewellen, die angesichts der Tatsache, dass gegen Vogelgrippe nicht geimpft werden darf, in unregelmäßigen Abständen zu der Keulung ganzer Großbestände führen.

Bricht die Vogelgrippe einmal aus, ist sie nur schwer einzudämmen, insbesondere, weil sie sich auf alle Geflügelarten ausbreiten und sich auch über unbelebte Überträger, sogenannte Vektoren, überträgt. Das heißt: aus einem Putenstall kann sich die Vogelgrippe mittels unsauberer Schuhe nach draußen tragen, dort einen Wildvogel infizieren, der anschließend einen Freihaltungs-Hobby-Bestand infiziert. Die Wege, die die Vogelgrippe-Viren nehmen sind nahezu unendlich, dabei sind die genauen Übertragungswege aber selten klärbar: Wassergeflügel gilt als Reservoir und anfällig dafür, entsprechende Subtypen hervorzubringen, die wiederum ins Wasser und dann an weitere Vektoren gelangen können.

Hierin liegt eine der größten Gefahren vor allem der hochpathogenen Virusstämme, die die Kennzeichnung H5 oder H7 tragen und zu Seuchenausbrüchen führen. Denn wo eine hohe Verbreitung und Vervielfältigung, da besteht immer auch die Gefahr der Mutation, einer Veränderung oder Anpassung des Virenerbgutes, was sowohl zu einer ansteigenden Gefährlichkeit der Erreger als auch zu einer verbreiterten Wirtsanpassung, zum Beispiel auf Säugetiere als Wirte, führen kann. Als Problem unter Geflügelhaltern gilt, dass gegen die HxNx-Virenstämme nicht geimpft werden darf.

Symptome der Vogelgrippe

Kennzeichnend für die Geflügelpest sind ein rascher Rückgang der Futteraufnahmebereitschaft, rapide Reduktion der Legeleistung und schlaganfallartige Todesfälle. Bei Auftreten der Geflügelpest in industriellen Hühner- und Putenbeständen kann binnen vier Tagen der gesamte Bestand dahin gerafft werden, wobei sich die Keulung ohnehin in einem solchen Falle nicht verhindern ließe.

Gering pathogene Varianten der Geflügelgrippe gehen mit reduzierter Wasser- und Futteraufnahme, Abgeschlagenheit und Atemwegsbeeinträchtigung einher. Hähne legen weniger an Gewicht zu, Legehennen reduzieren die Legeleistung auf 95% bis hin zu 20%. Es kommt zu weniger guter Befruchtung, deformierten Eiern, auch wird die eigentliche Legeleistung in der Regel auch nach der Genesung nicht wieder erreicht, weswegen die Vogelgrippe auch in niedrigpathogener Verlaufsform als kostenschürende und gefürchtete Erkrankung gilt.

Vorbeugung gegen die Vogelgrippe

Vor allem sollte der Kontakt mit Wildvögeln möglichst eingedämmt und gering gehalten werden. Durch das Außenfütterungsverbot soll in Deutschland der Verbreitung durch unnötigen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel entgegen gewirkt werden. Ganz vermeiden lässt er sich bei artgerechter Hühnerhaltung nie, denn auch Wildvogelkot ist mit Viren kontaminiert. Alles in allem ist dennoch bemerkenswert, dass bei der Geflügelpest häufig die eigentlich abgeriegelten Großbetriebe ohne Freilandhaltung betroffen sind, was den Schluss zulässt, dass die Viren auch mit industriell gefertigtem und verwendetem Hühnerfutter in die Zucht- und Aufzuchtanlagen gelangen könnten.

Bekämpfung der Geflügelpest

Auftretende plötzliche Todesfälle mit den oben beschriebenen Syptomen müssen bei den tierärztlichen Diagnosestellen der Länder gemeldet und gegebenenfalls untersucht werden. In der Regel ist in Zeiten, in denen die Geflügelpest herrscht, eine Untersuchung auf die Viren der HxNx-Stämme, bzw. eine damit verbundene Obduktion, für den Halter kostenfrei.

Wird eine Erkrankung mit Geflügelgrippe diagnostiziert, muss der Gesamtbestand gekeult werde, außerdem legt die jeweilige Geflügelpestverordnung fest, ob und in welchem Maße rund um die Betriebe Sperrbezirke ausgewiesen werden.

Vorbeugend werden sogenannte Vogelmonitoringuntersuchungen angesetzt, bei denen Ornithologen Stichproben von Haus- und Wildgeflügel untersuchen. Ebenfalls der Eindämmung der Verbreitung dient ein Im- und Exportverbot für Länder, in denen Vogelgrippe nachgewiesen worden ist.

Die Umgebung der Auftrittsstelle muss desinfiziert werden, auch wirken UV-Strahlen und große Hitze auf Influenzaviren vernichtend.

Häufige Fragen zum Thema Krankheiten